Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
I. Allgemeines
II. Preise
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle laufenden und künftigen Verträge zwischen dem Kunden und uns, unabhängig davon, ob im Einzelfall auf sie Bezug genommen wird.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn der Kunde bei Bestellung oder im Schriftverkehr darauf Bezug nimmt. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
- Unsere Angebote in Katalogen, Angebot- und Informationsschreiben o. ä. sind stets freibleibend und unverbindlich (invitatio ad offerendum). Der Kaufvertrag kommt mit Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) zustande.
- Für den Umfang und die Ausführung der Bestellung gelten ausschließlich die Bestimmungen der Auftragsbestätigung, sofern eine solche an den Käufer verschickt wird und dieser nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Unsere Angebote sind freibleibend. Nebenabreden unserer nicht vertretungsberechtigten Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
III. Zahlungsbedingungen
IV. Lieferzeit und Versand
V. Mängelansprüche, Untersuchungs- und Rügepflicht, Verjährung
VI. Haftung, Schadens- und Aufwendungsersatz
- Schadensersatzansprüche gegen uns sind – unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung oder Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für das Vorliegen von Mängeln eines nur der Gattung nach bestimmten Kaufgegenstandes. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrerer unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines oder mehrerer unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Wir schulden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz oder Ersatz der dem Kunden entstandenen Aufwendungen, wenn ein Schaden auf Verletzung einer von uns übernommenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruht oder einer oder mehrerer unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Wir haften in gleicher Weise, wenn einer oder mehrerer unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig seine Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden verletzt und dem Kunden die Leistung durch uns nicht mehr zuzumuten ist.
- Für Pflichtverletzung unter dem vorher aufgeführten Absatz 2 haften wir der Höhe nach unbeschränkt. In den im Absatz 3 aufgelisteten Fällen ist die Höhe des Schadenersatzanspruches auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangenen Gewinn, etc., ausgeschlossen.
- Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren 6 Monate nach Übergabe des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Ansprüche.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für die Verjährung dieser persönlichen Ansprüche gilt Absatz 5 entsprechend.
- Teile, die ersetzt werden, sind porto- und frachtfrei an uns zurückzusenden; sie gehen in unser Eigentum über.
VII. Beratungsleistungen
Sofern wir Ihnen im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft technische Hinweise geben, übernehmen wir damit weder eine Beratungsverpflichtung noch eine Haftung für Beratung. Katalog und listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
VIII. Datenschutz
Wir arbeiten mit EDV. Die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäftsvorfällen entstehenden Daten werden von uns, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und gespeichert.
IX. Eigentumsvorbehalt
X. Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
Ist ein Auftrag angenommen und tritt eine wesentliche Verschlechterung in der Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder wird dies erst nach Vertragsschluss bekannt, so sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet ist. Ist der Kunde hierzu nicht bereit, so sind wir berechtigt, von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen zurückzutreten. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen sowie die Herausgabe auf Kosten des Kunden zu verlangen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
XIII. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
- Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen.
- Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige Zusätze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Maßgebend für die Verkaufspreise unserer Produkte ist unsere Preisliste. Falls nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise in € ohne Mehrwertsteuer, ohne Versicherung und ohne sonstige Nebenkosten (Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren, etc.) ab unserem Lager.
- Die angeführten Preise sind unter Zugrundelegung der bei Vertragsschluß geltenden Löhne und Materialkosten berechnet. Kursänderungen, Änderungen von Fracht und Zöllen und sonstige Abgaben sind nicht berücksichtigt. Sofern die Lieferung der Ware nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluß erfolgt, sind wir berechtigt, bei von uns nicht zu vertretenden Kostenerhöhungen, die Preise entsprechend zu erhöhen.
- Urheberrechtliche und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden von uns im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Verträgen nicht übertragen oder zur Benutzung überlassen.
- Der Kunde hat die Preise unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu überprüfen und etwaigen Preisdifferenzen im Hinblick auf die vereinbarten Preise spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich anzuzeigen. Unterläßt der Kunde diese schriftliche Anzeige, so gilt der angegebene Preis als genehmigt.
- Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Lieferfristen beginnen nicht vor endgültiger Klärung der technischen Einzelheiten bezüglich der bestellten Produkte zu laufen.
- Durch die Angabe von Lieferfristen oder Lieferterminen kommt kein Fixgeschäft zustande. Angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich.
- Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels bestimmter Weisungen erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr für die billigste Versandart. Eine Versicherung erfolgt nur bei ausdrücklichem schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Käufers. Die Lieferung ist durch uns bewirkt mit Übergabe der Ware an Bahn, Post, Spediteur, Frachtführer oder den sonst für den Versand bestimmten Transporteur. Das gleiche gilt, wenn die Ware vom Käufer von uns als Versand bereits avisiert ist, aber wegen Streikaussperrung, Transportsperre oder höhere Gewalt nicht expediert werden kann. In diesem Fall lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers in unserem Werk/Lager oder bei Dritten ein.
- Im Falle von Transportschäden hat der Käufer die zur Feststellung des Schadens und zur Anerkennung der etwaigen Ersatzpflicht durch das Transportunternehmen notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
- Wir sind zu Teillieferungen sowie zur Stellung von Teilrechnungen berechtigt.
- Der Käufer verpflichtet sich, an der Lieferadresse eine geeignete Fläche zum Abladen der gelieferten Ware zur Verfügung zu stellen, geeignete Zufahrtsmöglichkeiten für den Liefer-LKW zu schaffen und für eine gefahrlose Abladung mit LKW-Kran oder Hebebühne zu sorgen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass zur Entgegennahme der Lieferung befugte Personen bei der Anlieferung anwesend sind. Sollte mangels einer dieser Vereinbarung entsprechenden Ablademöglichkeit oder wegen des Umstandes, dass kein für die Annahme Vertretungsbefugter bei der Lieferung anwesend ist, eine erneute Zustellung erforderlich sein, so hat der Käufer die durch die erneute Zustellung anfallenden Kosten zu tragen.
- Bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Käufer sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ohne konkreten Schadensnachweis sind wir berechtigt 30 % des Warennettopreises der nicht angenommenen Ware zu verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren, niedrigeren bzw. keines Schadens bleibt dem Käufer sowie uns unbenommen.
- Wir gewährleisten im Rahmen der folgenden Bedingungen, dass der Kaufgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängel ist und die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Hat der Hersteller eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen, finden die nachfolgenden Bedingungen nur Anwendung, wenn der Käufer die ihm aus der Garantie zustehenden Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend gemacht und dieser die Ansprüche des Kunden nicht freiwillig oder nicht vollständig erfüllt hat.
- Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser auf unser Verlangen eine schriftliche und vollständige Beschreibung der geltend gemachten Mängel vorliegt und seiner kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB nachgekommen ist.
- Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
- zuvor aufgetretene Mängel nicht rechtzeitig (vgl. vorherigen Absatz) angezeigt wurden, oder
- der Käufer Vorschriften, Herstellungsvorgaben oder die Bedienungsanleitung bezüglich Handhabung, Wartung, Pflege- und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Hersteller/Importeur nicht anerkannten Betrieb oder durch den Kunden selbst instandgesetzt, gewartet oder gepflegt wurde, oder
- in dem Kaufgegenstand vom Hersteller/Importeur nicht freigegebene Ersatzteile Ein- oder Anbauteile angebaut wurden.
- Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Ein Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung oder eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht. Ist der Kaufpreis ganz oder teilweise noch nicht bezahlt, sind wir berechtigt die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde einen – unter Berücksichtigung des geltend gemachten Mangels angemessenen – Teil des Kaufpreises entrichtet.
- Der Kunde ist nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung nach Maßgabe der unter nachfolgendem römischen Punkt betroffenen Regelungen zu verlangen, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist oder der Kunde erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
- Die Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn und soweit der geltend gemachte Mangel die Eignung des Kaufgegenstandes für die vertraglich vorausgesetzte oder bei Gegenständen der gleichen Art übliche Verwendung nicht oder nur unerheblich einschränkt. Die in Absatz 5 bezeichneten Ansprüche des Käufers auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verjähren in 1 Jahr nach Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die vorherigen Bedingungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Jede weitere Haftung für Sach- oder Rechtsmängel ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns arglistig verschwiegen oder eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Für gebrauchte Kaufgegenstände können keine Mängelansprüche geltend gemacht werden.
XI. Umtausch, Storno
- Die von uns gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sowie die künftigen Ansprüche, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsweise pfleglich zu behandeln und eine Versicherung zu unterhalten, die auch das Feuer- und Diebstahlrisiko einschließt.
- Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Betrages, der den von uns in Rechnung gestellten Wert des weiterveräußerten Gegenstandes entspricht, aus dieser Weiterveräußerung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der an uns abgetretene Forderungsanteil hat Vorrang vor der übrigen Forderung, sofern der Käufer mit seinem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis hat, wird der Kontokorrentsaldo bereits jetzt abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen, die uns nicht gehören, weiterveräußert, wird die Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer bereits jetzt anteilig im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände zur Zeit der Weiterveräußerung an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Der an uns abgetretene Forderungsanteil hat Vorrang vor der übrigen Forderung.
- Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Bis zur Höhe unserer zu sichernden Forderung ist der Käufer nicht berechtigt über die einzuziehende Forderung zu verfügen, insbesondere sie abzutreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzubeziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns dies nicht zu tun, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder sonstigen Insolvenzverfahren stellt oder Zahlungseinstellung vorliegt. Macht der Käufer von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht und der eingezogene Erlös in Höhe unserer zu sichernden Forderung zu. Der Käufer ist auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet uns die Drittschuldner der betreffenden Forderung zu benennen, sie von der Abtretung in Kenntnis zu setzen, den Eigentumsvorbehalt offenzulegen und uns die zur Einziehung der Forderung notwendigen Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen.
- Die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets für uns als Händler. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht hierbei die Wahl der Freigabe zwischen den verschiedenen Sicherungsrechten zu.
- Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, besteht unser Eigentumsvorbehalt solange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Aufgrund der abgetretenen Forderungen beim Käufer eingehende Wechsel werden hiermit an uns abgetreten und indossiert. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer verwahrt die indossierten Wechsel für uns.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen und Sicherheiten oder von sonstigen Ansprüchen, die Dritte bezüglich unserer Sicherheiten erheben, unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist zugleich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der sich ergibt, dass unser Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändete Vorbehaltsware unserem Eigentumsvorbehalt unterliegt; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich um Forderungen handelt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ent-standen und dass diese Forderungen an uns abgetreten sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen zu erteilen. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit einer Klage gemäß § 771 ZPO und der insoweit entstehenden Schäden.
Einigen sich die Parteien auf einen Umtausch oder Stornierung der bestellten oder gelieferten Ware, so ist der Käufer verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 30 % des Netto-Listenpreises zu bezahlen. Dem Käufer wird gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Leistungs- und Erfüllungsort für uns an den Kunden ist Neutraubling und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungsverpflichtungen Neutraubling. Für alle vertraglichen Streitigkeiten oder außervertraglichen Streitigkeiten ist Neutraubling der örtlich und internationale ausschließliche Gerichtsstand. Jede andere wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhangs gesetzliche vorgeschriebene Zuständigkeit ist ausgeschlossen. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Kunden zu erheben.
- Soweit mit dem Käufer nicht anders vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen binnen 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit werden dem Käufer ohne Mahnung Verzugszinsen nach dem Verzugszinssatz BGB § 289 S. 1 iVm BGB § 248 S. 1 berechnet und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bis zur Zahlung die Erfüllung aller weiteren Verträge zu verweigern.
- Der Käufer ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrecht oder zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes des Käufers, soweit ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, ist hiervon nicht betroffen.
Im Verzugsfall werden für die 1. Mahnung 5,00 €, für die 2. Mahnung 10,00 € und für die 3. Mahnung 15,00 € Mahnkosten berechnet. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, einen niedrigen oder keinen Schaden nachzuweisen. - Skonti werden nur gewährt, wenn sämtliche offenstehenden Rechnungen beglichen sind.
- Aufträge unter 50,00 € Warenwert sind sofort zur Zahlung fällig, d. h. Barzahlung oder Versand per Nachnahme.
- Wechsel werden nur dann angenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Hereinnahme der Wechsel erfolgt nur, wenn sie von unseren Banken diskontiert werden. Die Hereinnahme von Wechsel erfolgt nur zahlungshalber.